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Seminar-Blog zum Konstruktismus -


Entscheiden und Bereuen – Teil 9: Vorauseilende Reue

Es gibt jedoch auch so etwas wie vorauseilende Reue. Sie tritt bereits auf, bevor wir überhaupt eine Entscheidung treffen (Schwartz 2004, 147). Ein Wunsch würde zu einem Tun in der Zukunft führen, von dem wir vermuten, dass wir es bereuen werden. Vorauseilende Reue fällt in den Bereich hypothetisierenden Nachdenkens darüber, was sein könnte. Antizipieren von Reue hat den konstruktiven Effekt, uns davon abzuhalten, ohne nachzudenken eine auf den ersten Blick attraktive Entscheidung zu treffen, ohne über die Konsequenzen überhaupt nachzudenken (Richard 1994, 81).

Am deutlichsten tritt vorauseilende Reue im Aspekt des Personseins zutage, wenn wir entscheiden müssen, was und wie wir in der Zukunft sein wollen. Vorauseilende Reue ist in dem Sinne hypothetisierendes Denken, als dass wir uns ausmalen, dass wir eine Entscheidung bereuen könnten. Wir müssen uns selbst sehr gut kennen, um substantielle Entscheidungen unserer persönlichen Identität treffen zu können, die wir nicht bereuen werden. Bieri (2005, 66) kommt deshalb zu dem Schluss: „Unsere Phantasie uns selbst betreffend muß groß, verlässlich und genau sein. Noch mehr als sonst gilt das, wenn wir vor einer unumkehrbaren Entscheidung stehen, mit der wir die eine Identität wählen und uns gegen eine andere entscheiden.“

Wie richtet man des eigene Tun nach vorauseilender Reue? Unsere Vorstellungen davon, wie wir Handlungen aus einem Spielraum von Möglichkeiten erleben werden, bestimmt ganz wesentlich, für welche davon wir uns entscheiden. Erwarten wir, dass wir eine Handlung bereuen werden, wird dieser Wunsch nicht handlungswirksam werden. Wir möchten das Gefühl des Bereuens vermeiden. Die Reue, als Abstand vom Willen, ist damit die Macht unseres Überlegens über uns selbst. Durch das Überlegen, welche unsere Wünsche wir bereuen könnten, ändern sich unsere Entscheidungen. Das Bereuen ist somit eine „Macht des Sichänderns“ (Otto 1961, 131). Reue ist darüber hinaus ein „Vermögen des Änderns“ (Otto 1961: 137), das sich als Freiheit über den Willen erweist. Reue gehört damit der Freiheit an. Demnach ist nur derjenige frei, der zur Reue fähig ist – wenn auch nur im fundamentalen Sinn der Änderung des Willens.

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Info:
Entscheiden und Bereuen – Teil 9: Vorauseilende Reue ist Beitrag Nr. 42
Autor:
Alexander Florian am 29. Oktober 2008 um 09:19
Kategorie:
Entscheiden und Bereuen
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