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Seminar-Blog zum Konstruktismus -


15. Dezember 2008

Angeeignete Freiheit und Michel Foucault

Im Bezug auf den dritten Teil im Buch von Peter Bieri über Angeeignete Freiheit sehe ich Überschneidungen mit Michel Foucault. Letzterer fragt ebenfalls danach, wie wir Kontrolle über uns gewinnen können im Sinne eines bewussten, autonomen und kritischen Vorgang, in Eingebundenheit mit sozialen und historischen Machtbewegungen, die uns prägen. Der Vorschlag von Michel Foucault zur Auseinandersetzung mit uns selbst besteht aus drei Schritten:

  1. Thought: Nachdenken (zweiter Ordnung) über unseres Denken und unserer Praktiken.
  2. Criticism: Selbstreflexives Kritisieren unseres Denkens und unserer Praktiken.
  3. Problematisation: Problematisieren und Transformieren unserer selbst.

An dieser Schnittstelle gelingt wiederum der Rückbezug auf konstruktivistische Konzepte, in deren Rahmen wir ebenfalls danach fragen, wie wir über uns selbst nachdenken, uns kritisch reflexieren, uns problematisieren und wie wir unser Denken und unsere Praktiken selbst transformieren können. Als Literatur zu diesem Denkanstoß empfehle ich Danaher, Schirato und Webb (2002), die die komplexen Ideen von Michel Foucault anschaulich zusammenfassen und in einem Überblick verständlich vermitteln.

1. November 2008

Entscheiden und Bereuen – Teil 12: Resümee

Diese Betrachtung begann mit der Feststellung, dass unser Leben aus Entscheidungen besteht, die wir ständig treffen. Stets gibt es Alternativen für diese Entscheidungen. Darüber hinaus gibt es nicht nur falsche Entscheidungen, sondern auch „noch bessere Entscheidungen“. Reue tritt sowohl bei substantiellen, als auch bei instrumentellen Entscheidungen auf. Es ist das unangenehme Gefühl, ein Fehler sei vermeidbar gewesen. Voraussetzung für dieses Gefühl ist die persönliche Integrität, im eigenen Tun nicht gezwungen oder vorherbestimmt zu sein. Reue kann sich daher nur auf ein Tun beziehen, für das wir der Urheber sind. Sie kann sich nur auf einen Willen beziehen, der unserer ist und mit dem wir uns identifizieren. In diesem Sinne ist die Reue mit dem Gefühl der Urheberschaft unseres Tuns verbunden. Mit dem Konzept des Personseins ist Reue verbunden, wenn wir ein Sichändern als Voraussetzung für Personsein auffassen. Erst wenn wir unsere Identität in einer offenen Zukunft (vgl. Bieri 2005, 45 und 281) ändern können, wenn wir unsere Identität durch falsches Tun zwischenzeitlich verloren glaubten, sind wir Personen, nicht nur Getriebene (vgl. Bieri 2005, 84). Personsein ist Sichändern. Die Bedeutung der Phantasie indes liegt darin, wenn wir über  Entscheidungen einen Willen formen für eine Identitätskonstruktion, die wir nicht bereuen werden. Wiederum ist moralisches Empfinden mit Empfindungen von Reue verbunden. Sich reuen kann nur jemand, der den moralischen Standpunkt kennt.

Reue ermöglicht damit ganz wesentlich unser Gefühl der Urheberschaft unseres Tuns, unseres Personsein und der moralischen Verantwortung. Im Rahmen der Erweiterung der Deskription des Werkes von Peter Bieri (2005) wurde im zweiten Teil unterschieden zwischen Reue im Nachhinein und vorauseilender Reue. Reue im Nachhinein betrifft bereits ausgeführte Handlungen. Demgegenüber schafft hypothetisierendes Denken die Grundlage erstens für vorauseilende Reue und zweitens für Reue, die sich auf „noch bessere“ Situationen bezieht. Vermeiden von Reue kann dazu führen, dass ein Entscheiden unterbleibt aus Angst vor dem Gefühl des Bereuens. Dagegen können wir Reue vermindern durch die Mäßigung unserer Erwartungen an Lebensumstände.

31. Oktober 2008

Entscheiden und Bereuen – Teil 11: Vermindern von Reue

Je mehr Wahlmöglichkeiten wir haben, desto höher ist der Aufwand, den wir in die Entscheidungsfindung investieren müssen, und desto mehr erwarten wir, dass die Konsequenzen einer Entscheidung erfreulich sind (Schwartz 2004, 177). Die Lektion aus diesen Erkenntnissen ist, dass hohe Erwartungen schädlich für unser Wohlbefinden sind. Wir können mehr für unsere gefühlte Lebensqualität tun, indem wir unsere Erwartungen kontrollieren, als wir durch praktisch alles andere erreichen können. Der Vorteil von gemäßigten Erwartungen ist, dass sie angenehme Überraschungen zulassen.

Wie mäßigen wir unsere Erwartungen an Lebensumstände? Die erste Herausforderung an uns liegt darin, einen Weg zu finden, um unsere Erwartungen auf diesem gemäßigten Niveau zu halten, auch dann, wenn unsere Lebensqualität immer besser wird. Die zweite Herausforderung liegt darin, weniger zu bereuen. Das Gefühl von Reue, unabhängig davon, ob es sich um Reue im Nachhinein oder um vorauseilende Reue handelt, beeinflusst unsere Entscheidungen und führt teilweise sogar dazu, dass wir Entscheidungen vermeiden. Wenngleich Reue oft gerechtfertigt ist und uns bei Entscheidungsfindungsprozessen helfen kann, ist sie doch schädlich, wenn sie unser Denken behindert und Entscheidungen verhindert (Schwartz 2004, 231). Wir können Reue vermindern, indem wir

  1. damit zufrieden sind, wenn eine Entscheidung gut genug ist, statt zu versuchen, ständig die bestmögliche aller Entscheidungen zu treffen;
  2. die Anzahl der Wahlmöglichkeiten verringern, über die wir nachdenken, bevor wir eine Entscheidung treffen;
  3. uns darin üben, zufrieden damit zu sein, was gut ist an einer Entscheidung, als uns den Kopf darüber zu zermartern, was an ihr schlecht sein könnte;
  4. Reue als Prämisse für unser Tun und Empfinden als Menschen akzeptieren.

Richard (1994, 12) führt aus: „Obwohl wir unser Leben gerne ohne Gefühle der Reue erleben würden und obwohl mir manchmal stolz verkünden, nichts zu bereuen, liegt dies nicht im Bereich des Möglichen, denn letztlich sind wir alle nur sterbliche Wesen.“

30. Oktober 2008

Entscheiden und Bereuen – Teil 10: Vermeiden von Reue

Beide Arten von Reue, Reue im Nachhinein und vorauseilende Reue, legen dem Entscheidenden ein schweres Gewicht auf die Schultern: die emotionale Bedeutung der Entscheidung. Vorauseilende Reue macht es schwerer, Entscheidungen zu treffen, Reue im Nachhinein macht es schwerer, Entscheidungen zu genießen (Schwartz 2004, 148). Auf der anderen Seite ist vorauseilende Reue in mancher Hinsicht noch unangenehmer als Reue im Nachhinein, weil sie nicht nur Unzufriedenheit hervorruft, sondern lähmende Handlungsunfähigkeit (Schwartz 2004, 148). Wie wir gesehen haben, bewirkt Reue, dass wir uns dann schlecht fühlen, nachdem wir eine Entscheidung getroffen haben, wenn wir alternative Handlungsmöglichkeiten in Betracht ziehen – sogar wenn sich diese Entscheidung als richtig herausgestellt hat. Was aber, wenn wir diese unangenehmen Gefühle zu vermeiden suchen und ein Handeln deshalb ausbleibt?

Wenn man keine Wahlmöglichkeiten hat, gibt es keine Schwierigkeiten bei der Wahl. Wenn man einige wenige Möglichkeiten hat, trifft man die bestmögliche Entscheidung, aber die Welt wird einem nicht immer alle Möglichkeiten bieten, die man gerne hätte. Wenn es viele Möglichkeiten gibt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass darunter eine wirklich sehr gute ist. Man hat das Gefühl, diese finden zu müssen. Wenn sich die Entscheidung, die man schließlich trifft, als enttäuschend herausstellt, bereut man es, vor der Entscheidung nicht genauer überlegt zu haben. Und weil sich die Anzahl der Möglichkeiten in der heutigen Gesellschaft ständig erhöht, wird sogar das Wahrnehmen aller sehr guten Möglichkeiten unmöglich. Gleichzeitig wächst die Sorge darüber, dort draußen könnte es noch bessere Möglichkeiten geben. Die „Qual des freien Entscheidens erlebter Urheberschaft“ (Bieri 2005, 75) wiederum sorgt bei praktischen Entscheidungen dafür, dass man sie bereut, weil man vermutet, dass es eine noch bessere Möglichkeit gegeben hätte. Oft trifft man dann, eben um jenes unangenehme Reuegefühl zu vermeiden, lieber keine Entscheidung (vgl. Schwartz 2004, 163). Die Entscheidung und ein handlungswirksamer Wille bleiben aus.

29. Oktober 2008

Entscheiden und Bereuen – Teil 9: Vorauseilende Reue

Es gibt jedoch auch so etwas wie vorauseilende Reue. Sie tritt bereits auf, bevor wir überhaupt eine Entscheidung treffen (Schwartz 2004, 147). Ein Wunsch würde zu einem Tun in der Zukunft führen, von dem wir vermuten, dass wir es bereuen werden. Vorauseilende Reue fällt in den Bereich hypothetisierenden Nachdenkens darüber, was sein könnte. Antizipieren von Reue hat den konstruktiven Effekt, uns davon abzuhalten, ohne nachzudenken eine auf den ersten Blick attraktive Entscheidung zu treffen, ohne über die Konsequenzen überhaupt nachzudenken (Richard 1994, 81).

Am deutlichsten tritt vorauseilende Reue im Aspekt des Personseins zutage, wenn wir entscheiden müssen, was und wie wir in der Zukunft sein wollen. Vorauseilende Reue ist in dem Sinne hypothetisierendes Denken, als dass wir uns ausmalen, dass wir eine Entscheidung bereuen könnten. Wir müssen uns selbst sehr gut kennen, um substantielle Entscheidungen unserer persönlichen Identität treffen zu können, die wir nicht bereuen werden. Bieri (2005, 66) kommt deshalb zu dem Schluss: „Unsere Phantasie uns selbst betreffend muß groß, verlässlich und genau sein. Noch mehr als sonst gilt das, wenn wir vor einer unumkehrbaren Entscheidung stehen, mit der wir die eine Identität wählen und uns gegen eine andere entscheiden.“

Wie richtet man des eigene Tun nach vorauseilender Reue? Unsere Vorstellungen davon, wie wir Handlungen aus einem Spielraum von Möglichkeiten erleben werden, bestimmt ganz wesentlich, für welche davon wir uns entscheiden. Erwarten wir, dass wir eine Handlung bereuen werden, wird dieser Wunsch nicht handlungswirksam werden. Wir möchten das Gefühl des Bereuens vermeiden. Die Reue, als Abstand vom Willen, ist damit die Macht unseres Überlegens über uns selbst. Durch das Überlegen, welche unsere Wünsche wir bereuen könnten, ändern sich unsere Entscheidungen. Das Bereuen ist somit eine „Macht des Sichänderns“ (Otto 1961, 131). Reue ist darüber hinaus ein „Vermögen des Änderns“ (Otto 1961: 137), das sich als Freiheit über den Willen erweist. Reue gehört damit der Freiheit an. Demnach ist nur derjenige frei, der zur Reue fähig ist – wenn auch nur im fundamentalen Sinn der Änderung des Willens.

28. Oktober 2008

Entscheiden und Bereuen – Teil 8: Hypothetisierendes Denken

Ein Umstand, der das Problem der Reue erheblich vergrößert, ist, dass unser Denken nicht durch eine objektive Realität begrenzt ist. Die menschliche Vorstellungskraft ermöglicht es uns, über Zustände nachzudenken, die nicht existieren (Schwartz 2004, 152). Bieri (2005, 285) macht deutlich, dass „es für die Freiheit des Willens nicht [...] auf die tatsächlichen, sondern auf die vorgestellten Möglichkeiten ankommt, sondern auf die Phantasie“. Unser Spielraum von Handlungsmöglichkeiten wird durch die Phantasie erweitert. Obwohl nur vorgestellt, sind diese vorgestellten Handlungsmöglichkeiten in dem Sinne tatsächlich, als dass sie tatsächlichen Einfluss auf unseren Willen ausüben. Dieses Nachdenken über die Welt wie sie nicht ist, aber sein könnte und hätte sein können, kann man als hypothetisierendes Denken bezeichnen (vgl. Schwartz 2004, 152: „counterfactual thinking“). Es impliziert den Vorwurf an sich selbst: „Wenn ich nur hätte, aber ich musste ja…“ Wir kommen nicht einen Tag unseres Lebens ohne hypothetisierendes Denken aus. Ohne die Fähigkeit, uns eine andere Welt vorzustellen als diejenige, in der wir leben, könnte der Wille Spielraum von Möglichkeiten (Bieri 2005, 31) nicht existieren, aus dem wir Möglichkeiten aus unserer Vorstellungswelt durch unsere Handlungen ins Leben zu rufen (Schwartz 2004, 152).

Hypothetisierendes Denken wird üblicherweise durch ein unangenehmes Ereignis ausgelöst, das in uns negative Emotionen auslöst. Hypothetisierendes Denken ist eine Reaktion auf Erfahrungen wie enttäuschende Noten in Prüfungen, Beziehungsprobleme, Krankheit oder Tod von Menschen, die uns nahe standen. Wenn der Prozess hypothetisierenden Denkens einmal in Gang gekommen ist, dann löst er weitere negative Emotionen aus, wie Reue, welche wiederum mehr hypothetisierendes Denken auslösen, das wiederum weitere negative Emotionen auslöst. Obwohl die meisten Menschen dazu in der Lage sind, hypothetisierendes Denken zu unterdrücken, bevor sie in den Prozess dieses gefährlichen Teufelskreises geraten, können manche – besonders diejenigen mit Symptomen depressiver Verstimmungen – dem Sog immer negativerer Emotionen nicht widerstehen (vgl. Roese 1997).

27. Oktober 2008

Entscheiden und Bereuen – Teil 7: Reue im Nachhinein

Die meisten Menschen empfinden Reue, wenn sie eine Entscheidung treffen, aus der sich als negativ erlebte Konsequenzen ergeben, oder wenn sie im Nachhinein eine bessere Alternative zu erkennen glauben (Schwartz 2004, 147). Es handelt sich dabei um Reue im Nachhinein, also um Reue, die auftritt, wenn wir die Konsequenzen aus einer Entscheidung erleben oder bereits erlebt haben. Grund für das Bereuen ist die Erkenntnis, dass die Prämissen, auf denen die Vergangenheit beruhte, falsch waren. Das unangenehme Gefühl des Bereuens vermindert die Zufriedenheit, die wir aus unseren Handlungen ziehen können, unabhängig davon, ob Gefühle der Reue gerechtfertigt sind oder nicht (Schwartz 2004, 147). Auf der anderen Seite ermöglicht die Abwendung von einer falschen Entscheidung gleichzeitig die Zuwendung zum neuen, richtig gerichteten Denken und zum Handeln danach (Wick 1971, 145). Nachdem wir eine Entscheidung getroffen haben, denken wir noch einmal über diese Entscheidung nach und kommen zu dem Schluss, dass die Alternativen, die wir vorher ausgeschlossen haben, tatsächlich besser waren als diejenige Handlung, für die wir uns entschieden, oder wir stellen uns vor, dass es bessere Alternativen gibt, die wir nur noch nicht ausprobiert haben (Schwartz 2004, 147).

Die beschriebenen Umstände betreffen auch Aspekte unseres Personseins. Zur Person werden wir erst wirklich Kraft eines Willens, für den wir uns entscheiden. Der handlungswirksame Wille (vgl. Bieri 2005, 37) zeigt also mit Blick auf Entscheidungen in der Vergangenheit an, was „an dem Subjekt jetzt ist. Er gibt Aufschluß über das derzeitige Was des Subjekts“ (Otto 1961, 93). Was wir bereuen ist folglich das Zurückgelegte in dem Wesen unserer Person. Je fraglicher eine Entscheidung war, desto mehr Erklärungsbedarf und Potential für Reue gibt es. Darum wissen wir bereits bevor wir durch entscheiden eine Richtung einschlagen, die unser Tun bestimmt, dass wir sie verantworten müssen und bereuen könnten. Reue im Anschluss an ein Tun ist der Initiator für ein neues Richtungnehmen, es ist ein Phänomen der Umwendung. Das reuige Tun ist infolgedessen „nicht dem Wesensbereich der Reue zugehörig, sondern folgt direkt aus ihr und wird von der Verantwortung übernommen“ (Otto 1961, 58).

26. Oktober 2008

Entscheiden und Bereuen – Teil 6: Die richtige Entscheidung treffen

Der Prozess der Entscheidungsfindung beginnt mit der Frage: „Was will ich?“ Zunächst sieht es so aus, als sei diese Frage einfach zu beantworten. Der Masse von Handlungsvorschlägen und -vorbildern zum Trotz, die uns die Welt liefert, beantworten wir die Frage „Was will ich?“ stets in einem internen Dialog mit uns selbst. Zu wissen, was wir wollen, bedeutet ganz grundlegend, dazu fähig sein, korrekt einzuschätzen, welche Konsequenzen einer Handlung wir in der Zukunft als zufriedenstellend erleben oder welche vom moralischen Standpunkt aus als gut einzuschätzen sind (vgl. Wick 1971, 3). Dies ist beileibe keine keine leichte Aufgabe, tatsächlich haben wir oft größte Schwierigkeiten damit, Entscheidungen zu treffen (Schwartz 2004, 48).

Selbst mit einer relativ begrenzten Anzahl von Entscheidungsmöglichkeiten kann der Prozess der Entscheidungsfindung ein hartes Stück Arbeit darstellen. Wenn wir als Beispiel für praktisches Urteilen nach einer Arbeitsstelle suchen, sind Gehalt, Arbeitsplatz, Aufstiegsmöglichkeiten, das Klima unter den Kollegen genauso wichtig für unsere Entscheidung wie die Art der Arbeit selbst (Schwartz 2004, 47). Bei theoretischen Urteilen nehmen wir Bezug auf den moralischen Standpunkt. Wir wägen unsere eigenen, egoistischen Interessen gegen die gesamtgesellschaftlichen Interessen ab. Mit der Anzahl der Möglichkeiten wächst einerseits der Spielraum, andererseits steigt der Aufwand, der erforderlich ist, um die richtige oder zumindest eine gute Entscheidung zu treffen. Dies ist der Grund, warum mehr Entscheidungsmöglichkeiten von einem Segen zu einem Fluch werden können (Schwartz 2004, 48).

25. Oktober 2008

Entscheiden und Bereuen – Teil 5: Verantwortung und Reue

Die Ideen der Urheberschaft und des Personseins sind verknüpft mit der Idee der Verantwortung. Die Urheberschaft verstehen wir als ein aktives, erlebtes Entscheiden in einem Spielraum von Möglichkeiten, der zwischen verschiedenen Entscheidungen aufgespannt ist (Bieri 2005, 22). Als Personen bereiten wir Entscheidungen durch Überlegen vor, wählen dabei aus einem Spielraum verschiedener Möglichkeiten für unser Tun. Dies gehört zur Idee des Personseins (Bieri 2005, 187). In der Gesellschaft weisen wir uns die Aufgabe zu, Verantwortung beim Entscheidung in diesem Spielraum füreinander zu übernehmen. Diese Verantwortung fußt auf Empfindungen von Reue.

Dass wir Reue empfinden bedeutet mindestens, dass wir unser Verhalten als moralisch verwerflich empfinden (Bieri 2005, 362). Wann empfinden wir unser Verhalten als verwerflich? Wenn jemand den moralischen Standpunkt verlässt, der für die Kohäsion unserer Handlungen in der menschlichen Gesellschaft sorgt. Der moralische Standpunkt konstituiert eine Geisteshaltung, nach der die Interessen unserer Mitmenschen für uns einen Handlungsgrund darstellen (Bieri 2005, 352). Verlören wir die Fähigkeit, uns auf diesen Standpunkt zu beziehen, ginge mit ihr der Zusammenhalt in unserer Sozialität verloren. Unsere Gesellschaft würde sich zu einer chaotischen Ansammlung rücksichtsloser Egomanen entwickeln, in der jeder nur von den jeweils eigenen, das Tun bedingenden Wünschen und Leidenschaften getrieben wäre und jeder nur seinen jeweils eigenen Vorteil suchen würde. Verbrechen wären nicht nur nicht mehr bestrafbar, wir könnten sie nicht als solche bezeichnen. Selbst für einen Mord könnten wir nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Jeder von uns könnte sich auf die persönliche Lebensgeschichte berufen, die den Charakter formte, der den Mord an einem anderen Menschen erst möglich machte. Demgemäß könnten wir für unsere Taten überhaupt nicht verantwortlich gemacht werden. Dieses Argument bringt der Mörder Rodion Raskolnikov vor dem Richter an, der ihn für seine Tat ins Exil in Sibirien schicken will (Bieri 2005, 321). Er fühlt sich nicht verantwortlich für seine Tat. Unterschwellig bedeutet Raskolnikov dem Richter im Dialog deshalb die folgende Annahme: da er nicht anders konnte, als die Tat zu begehen, empfindet er auch keine Reue.

Raskolnikov befindet sich im Irrtum, diesen Umstand arbeitet Bieri deutlich heraus. Den Mörder für seine Tat zur Verantwortung zu ziehen und das Verlassen des moralischen Standpunkts zu ahnden, ist ob der Bedingtheit seines Denkens mit Fairness nicht korrekt beschrieben, wohl aber mit Konsequenz, durch die Straße ohne Ausnahmen den moralischen Standpunkt stützt: „Die Bedingtheit aller Freiheit kann nicht gegen die Idee der Verantwortung ausgespielt werden” (Bieri 2005, 358). Es geht um die Durchsetzung eines Leitbildes, durch das wir uns als gesamte Gesellschaft definieren (Bieri 2005, 350). Mehr noch als ein Leitbild ist der moralische Standpunkt als das Rücksichtnehmen auf die Bedürfnisse anderer „eine Lebensform“ (Bieri 2005, 360). Verantwortliches Handeln bedeutet damit, Reue im Bezug auf den moralischen Standpunkt herauszubilden. Die Interessen der Anderen sind ein Grund für mich, bestimmte Dinge zu tun oder zu lassen (Bieri 2005, 352). Auch ein durch unsere Lebensgeschichte und durch unseren Charakter bedingter Wille ist genau das, was wir wollen, und für diesen kann man zur Verantwortung gezogen werden (Bieri 2005, 343).

Reue ist also „eine Empfindung, die nur jemand haben kann, der den moralischen Standpunkt kennt, und er kann sie nur zu einem Zeitpunkt haben, zu dem er sich diesen Standpunkt zu eigen macht“ (Bieri 2005, 362). Der moralische Standpunkt bezieht sich sowohl auf unsere Mitmenschen, als auch auf uns selbst und die Konstruktion unseres Personseins. Er ist verbunden mit Erwartungen, die sich auf andere und auf uns selbst beziehen. Wenn diese Erwartungen enttäuscht werden, dann werden wir von Reue geplagt, weil wir „etwas gewollt und getan haben, das unserem Urteil nach nicht in Ordnung war“ (Bieri 2005, 213). Weil unsere Taten nicht rückgängig zu machen sind, findet unsere Reue oft in den Worten Ausdruck: „Hätte ich doch nur anders gehandelt!“ Wenn wir Reue empfinden, dann weil wir uns, indem „wir uns von unserem moralischen Denken leiten ließen vom moralischen Standpunkt entfernt“ (Bieri 2005, 363) haben. Wir haben uns damit in der menschlichen Gemeinschaft zu einer Person gemacht, die keinen Anspruch auf eine Ausnahme von der Strafe durch den Richter hat. Dieser Umstand verhält sich nicht nur aus der Sicht unserer Mitmenschen so, sondern auch aus Sicht, welche die Lebensform von jedem einzelnen von uns definiert (ebenda).

24. Oktober 2008

Entscheiden und Bereuen – Teil 4: Personsein und Reue

Das Ausmaß unserer Fähigkeit, unserem Willen durch Überlegungen eine Richtung zu geben, bestimmt das Ausmaß von erlebter Urheberschaft und damit von Freiheit oder Unfreiheit in unserem Personsein (Bieri 2005, 54). Personsein hat Überlegungen über unser Tun zur Grundlage. Sie führen zu einer Entscheidung über eine bestimmte Richtungsnahme, die schließlich als konkretisierter Willen handlungswirksam wird (ebenda). Selbst die bekannte Qual des freien Entscheidens in einem großen Spielraum deutet auf erlebtes Personsein hin (Bieri 2005, 75). Zu unterscheiden sind instrumentelle Entscheidungen und substantielle Entscheidungen. Bei instrumentellen Entscheidungen liegt das Ziel des Willens bereits fest. Es geht um die Frage, wie wir ein Ziel erreichen, für das wir uns bereits entschieden haben (Bieri 2005, 55). Substantielle Entscheidungen dagegen betreffen Überlegungen, was es eigentlich ist, was wir wollen (Bieri 2005, 62): Welche Wünsche sollen zum Willen werden und welche nicht?

Reue tritt im Zusammenhang mit beiden Arten von Entscheidungen auf. Bei instrumentellen Entscheidungen empfinden wir sie, wenn wir die Ziele unseres Willen mit den gewählten Mitteln nicht erreichen. Bei substantiellen Entscheidungen empfinden wir sie, wenn wir mit mehreren miteinander verträglichen, aber nicht gleichzeitig erfüllbaren Wünschen konfrontiert sind und wenn wir nach der Entscheidung das Gefühl haben, dass wir so eigentlich gar nicht sein wollen (Bieri 2005, 62). Wir sind gezwungen, uns mit einem von mehreren widerstreitenden Wünschen zu identifizieren (Bieri 2005, 63) und diesen zu unserem Willen handlungswirksam werden zu lassen. Der innere Druck, der sich bei substantiellen Entscheidungen, die unser persönliches Selbstbild betreffen aufbaut, kann enorm sein. „Wir müssen uns mit uns selbst gut auskennen, um substantielle Entscheidungen treffen zu können, die wir nicht bereuen werden“ (Bieri 2005, 66). Reue betrifft deshalb insbesondere auch Entscheidungen, die in der Zukunft liegen und die unser Selbstbild betreffen. Es geht um Fragen wie: Wie werde ich mich erleben, wenn ich dies tue? Wie möchte ich mich eigentlich erleben? Wie möchte ich als Person sein? Diese bewertende Haltung gegenüber unseren Wünschen erscheint uns in zwei Ausprägungen: Die erste äußert sich in der Form einer nüchternen Bilanzierung: „Welche meiner Wünsche sind funktional günstig, welche dagegen störend oder schädlich?“ (Bieri 2005, 398). Die zweite Ausprägung bezieht sich auf unser persönliches Selbstbild: „Welchen Willen möchte ich haben, und welchen nicht, gleichgültig, was er mir nützt?“ (ebenda).

Der Vorgang der Konstruktion unseres Selbstbildes läuft ab, indem wir den einen Wunsch gegen den anderen aus unserem Bewegungsspielraum abwägen und uns für einen von diesen entscheiden. Wenn wir ihn zum Willen machen, identifizieren wir uns mit ihm. „Wir bestimmen darüber, wer und wie wir, insgesamt betrachtet, sein wollen. Wir entscheiden uns für eine bestimmte Identität“ (Bieri 2005, 65). Unsere Phantasie hilft uns dabei, eine Identität zu konstruieren, mit der wir uns identifizieren können. Sie hilft uns außerdem dabei, durch Überlegen verschiedene Möglichkeiten auszuprobieren, wer und wie wir sein wollen. Wir können uns ebenso vorstellen, wer und wie wir nicht sein wollen. Diese Unterscheidung festigt ein positives Selbstbild, das wir anstreben. Das positive Selbstbild wiederum liefert die Vorlage, anhand derer wir bestimmen, welches Tun wir bereuen werden. Wir sind deshalb auf eine genaue Vorstellung davon angewiesen, ob wir unser Tun bereuen werden, wenn wir die eine oder andere Reihenfolge in die Umsetzung unserer Wünsche bringen.

Der hemdsärmelige Satz „Nicht bereuen, sondern besser machen“, ist keine in sich stimmige Idee. Ich kann etwas nur besser machen wollen, wenn ich durch die Reue eine Umwendung in meiner Bewegungsrichtung vollzogen habe, so dass ich selbst der echte Grund besseren Wollens geworden bin (Bieri 2005, 364; Otto 1961, 58). Die Umwendung als Sichändern ist erst überhaupt das eigentliche Personsein. Der Ursprung der Umwendung liegt in einem Gefühl des Sichverirrtfindens, dass man aus dem Blickfeld verloren hat, wie man als Person eigentlich sein will. Reue kann so zum Verschwinden der ursprünglichen und zum Entstehen neuer Wünsche führen (Bieri 2005, 66). Zusammenfassend erscheint Reue für Personsein als eher leise Empfindung „und keine heftige Aufwallung des Gemüts: Sie ist nicht nur etwas Momentanes, sondern etwas, das zu unserer langfristigen Identität gehört” (Bieri 2005, 364).